Angepasst

Allgemein, Foto: blackpixel

Zum Blog, © blackpixel

Ich habe mal das Menü des Blogs (siehe oben) ein wenig angepasst. So kommt ihr nun beispielsweise über das Hauptmenü direkt zum Autorendienst, einem neuen Angebot von mir und drei ebenso liebenswerten wie kompetenten Kolleginnen, das direkt auf Autoren und ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vom Cover über das Lektorat bis zum Recherchedienst gibt es „alles, was Autoren brauchen“.

Nachdem ich außerdem auf meine Homepage endlich mal die Seite mit meinen Referenzen aktualisiert habe, dachte ich mir, es wäre schon, sie auch hier vom Blog aus direkt zu verlinken. So findet ihr sie jetzt unter dem Menüpunkt Lektorat. In den Unterpunkten könnt ihr außerdem direkt zu der Seite mit den Firmen- und Verlagsreferenzen kommen oder euch eine Liste ausgewählter Werke ansehen, die unter meiner Mitarbeit entstanden sind.

Ich hoffe, ihr findet euch zurecht.

Recht vor link: Titelei

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

Recht vor link
(Foto: © Szekeres Szabolcs)

Wer als Autor sichergehen will, dass der selbst gewählte Titel auch wirklich aufs Cover kommt, muss selbst verlegen.* Denn der Buchtitel ist Verlagssache. Natürlich hält der Rücksprache mit dem Autor und wird in aller Regel zumindest einen allseits akzeptierten Kompromiss anstreben, hat aber im Zweifelsfall, sofern nicht die Persönlichkeitsrechte des Autors verletzt werden, das letzte Wort.

*Was bitte nicht als Empfehlung missverstanden werden soll. Eine solche Entscheidung sollte gut überlegt und von weit mehr Faktoren abhängig sein.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Recht vor link: Angemessen?

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

Die Möglichkeiten für Autoren, ihre Werke zu veröffentlichen, haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Galt vor gar nicht allzu langer Zeit Selfpublishing bestenfalls für Werke der kleinen Nische als öffentlich vertretbar, ansonsten als die Notalternative für diejenigen, die entweder nicht die Qualität oder die Geduld mitbrachten, die der Weg in den Publikumsverlag erforderte, scheint diese Alternative inzwischen attraktiver als je zuvor. Und mancher Autor selbst unter denen, für die bis vor Kurzem nur der klassische Verlagsweg als Ziel in Frage kam, kommt inzwischen immer wieder in Verlegenheit, vor sich selbst oder anderen, dieses Ziel zu rechtfertigen.

Das gilt vor allem für das E-Book, bei dem ganz besonders ein klassischer Verlagsvorteil zunehmend in den Hintergrund rückt (was, das sei hier nebenbei angemerkt, meiner Meinung nach keine nicht umkehrbare Entwicklung ist), nämlich der der Verbreitung des Werkes und damit der Verfügbarkeit für den lesenden Endverbraucher.

Im Printbereich sieht das anders aus. Hier haben die Verlagsbefürworter neben anderen noch immer ein schlagendes Argument: das Marketing und die Verfügbarkeit im stationären Buchhandel. Nicht umsonst trat das Selfpublishing, das für sich genommen ja keine neue Erfindung ist, seinen Siegeszug erst mit dem E-Book im Allgemeinen und den Möglichkeiten, die amazon mit KDP bot, im Speziellen an.

Doch lügt sich der Verlagsautor nicht auch mit diesem Argument in die eigene Tasche? Das wird ihm wenigstens immer häufiger entgegengehalten. Nicht zu unrecht, denn auch die Marketingbudgets der Verlage sind begrenzt. Vor allem werden sie ungleich verteilt. Ein geringer Prozentsatz, die Spitzentitel, also diejenigen im aktuellen Programm, denen der Verlag das größte Absatzpotenzial zuspricht, bekommt nahezu alles, der Rest geht mehr oder weniger leer aus. Schmilzt dem Midlist-Autor also selbst dann, wenn er im großen Verlag erscheint, das Marketingargument hinweg?

Und Moment mal! Was steht noch mal im Normvertrag?

§ 3 Verlagspflicht
1. …
2. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk in der in Absatz 1 genannten Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und dafür angemessen zu werben.
3. Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt.

(Hervorhebung von mir)

Laut Normvertrag verpflichtet sich der Verlag also, für das Werk zu werben. Und zwar angemessen. Aber was bedeutet das nun wieder? Angemessen? Tja, blöd, das ist nun mal Auslegungssache. Immerhin garantiert der Verlag, zu werben. Und er tut es auch. Indem er nämlich jedem im Verlag erscheinenden Werk eine Grundversorgung an Marketing zukommen lässt. Dazu gehören schon, wie man in Punkt 3 sehen kann, Ausstattung, Cover, Klappentext usw. Außerdem werden Pressetexte verfasst und das Werk auf der Homepage sowie im Katalog präsentiert, der wiederum von Verlagsvertretern den Buchhändlern vorgestellt wird, wenigstens aber an alle Buchhandlungen versendet wird. Voilà, Marketing!

Nicht viel, oder? Stimmt. Allerdings kommt das auch auf die Perspektive an. Der Verlagsautor, der sehen muss, was in seinem Verlag für manchen Kollegen getan wird, während er das Gefühl hat, vollkommen leer auszugehen, wird damit eher unzufrieden sein. Dennoch stellt gerade die Sichtbarkeit im Katalog für den gesamten stationären Buchhandel ein Marketinginstrument dar, das für den Selfpublisher praktisch unerreichbar ist. Dementsprechend ärgern sich Verlagsautoren im Printbereich in aller Regel auch über Verkaufszahlen, die den Selfpublisher bereits mehr als glücklich machen würden. Der kann sich dann unter Umständen (und wenigstens zur Zeit noch) eben vor allem über die Möglichkeiten freuen, die das E-Book ihm bietet.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Viel-seitig

Vom Schreibtisch, Foto: sukiyaki

© sukiyaki

Nachdem ich vor einigen Tagen die dritte Textredaktion für dotbooks, für die ich seit Juli im Außenlektorat tätig bin, abgeschlossen habe, verbringe ich die Wartezeit auf den nächsten Auftrag mit – anderen Aufträgen.

Nebenbei sei gesagt, dass die Redaktion des Manuskripts von Jochen Till, das voraussichtlich im November bei dotbooks erscheint, großen Spaß gemacht hat. Zum einen, weil der Autor ein wirklich sehr angenehmer Zeitgenosse ist, zum anderen, weil er ein wirklich hervorragendes und zum Brüllen komisches Buch geschrieben hat, bei dem ich mich vorrangig einer Herausforderung zu stellen hatte: vor Lachen nicht das Redigieren zu vergessen. Es sei nur verraten, dass es um Fernsehserien geht. Ich werde, sobald es offiziell angekündigt ist, mit Freude hier darauf verweisen.

Da ist es durchaus ein guter Ausgleich, wenn es in der Diplomarbeit, die ich derzeit korrigiere, deutlich ernster zugeht. Zur weiteren Abwechslung texte ich ein bisschen für eine Firma, betreue meine Coachingkunden, prüfe Exposés und Leseproben, diskutiere und agitiere am Telefon, redigiere Blogartikel oder lasse potentielle Neukunden an meinen Dienstleistungen schnuppern.

Türklinke

Vom Schreibtisch, Foto: sukiyaki

© sukiyaki

Spätestens wenn es beim Bloggen stockt, ist das ein Zeichen dafür, dass ich ziemlich gut beschäftigt bin. Im Moment geben sich die Auftraggeber die weltberühmte Türklinke in die Hand. Was ja gut ist.

Nachdem ich gerade für einen Verlag einen Roman endkorrigiert habe, befinde ich mich für einen anderen mitten in der Redaktionsphase. Gestern habe ich dem Autor das redigierte Manuskript geschickt, bis zum 1. August muss alles fertig beim Verlag sein.

Ein weiterer Roman scharrt schon mit den Hufen (Fantasy – yeah!), heute habe ich das Schnupperlektorat für eine Magisterarbeit verschickt, die, falls ich den Auftrag bekomme, zum 13. August Abgabetermin hat.

Außerdem sind da natürlich noch die Coachingkunden und -kundinnen sowie die üblichen Kleinaufträge. Einer, der mir viel Spaß macht, lässt sich im Netz bewundern. Ich betreue nämlich die Texte dieses originellen Blogs. Drei neue warten heute auf mich.

E-Book-Preis

Literaturbetrieb, Foto: Vladimir Melnikov

© Vladimir Melnikov

Zum zweiten Mal wird er ausgerufen, der Deutsche E-Book-Preis. Teilnehmen können gleichermaßen Verlage wie Autoren. Eingesandt werden können Shortstories/Kurzgeschichten, die „in der Zeit vom 01.09.2011 bis spätestens 31.08.2012 elektronisch bei einem Verlag oder einem Online-Portal (wie z.b. bookrix.de) veröffentlicht worden sein und Lesern in voller Länge zur Verfügung stehen“ müssen. Einsendeschluss ist der 31.08.2012. Mehr Infos gibt es bei Uschtrin.

25 Jahre Handbuch für Autorinnen und Autoren

Cover Handbuch für Autorinnen und AutorenAufgrund seiner Aktualität, habe ich den folgenden Artikel einfach mal von meinem Newsblog übernommen:

Sie ist da, die siebte Auflage des Handbuchs für Autorinnen und Autoren aus dem Uschtrin Verlag.

Gewohnt informativ und umfassend ist dieses Standardwerk, in der Jubiläumsausgabe „25 Jahre Handbuch“ , wohl jedem ans Herz zu legen, der sich mit den Themen rund um das Schreiben und Veröffentlichen auseinandersetzen will.

Enthalten sind unter anderem fünfzehn Beispielexposés mit Kommentaren der betreffenden Agenturen, LektorInnen und AutorInnen, viele exklusive Beiträge von Brancheninsidern, Musterverträge, Verlagsadressen und vieles mehr. Mehr Informationen gibt es hier. Spätestens ein Blick ins Inhaltsverzeichnis dürfte das Begehren wecken.

Ob man diesem Begehren nachkommt, wird stark davon abhängen, ob einem das Handbuch 49,90 Euro wert ist. Für das Geld wird eindeutig viel geboten in einem Werk, das den Autor lange Zeit begleiten kann. Allerdings kostet das vergleichbare Jahrbuch für Autoren und Autorinnen vom Autorenhaus-Verlag ganze 20,- Euro weniger. Auch hier kann man sich vorab das Inhaltsverzeichnis ansehen.

Rund ums Veröffentlichen

Für den Juni habe ich für „Hilfe für Autoren“ die folgenden beiden Artikel geschrieben:

Wie komme ich zu einer Veröffentlichung?

Der Weg ins Verlagslektorat

Immer diese ersten Seiten

Hans Peter Roentgen hat seinen Schreibratgeber entsprechend aufgebaut: „Vier Seiten für ein Halleluja“. Er bewertet die ersten Seiten von Manuskripten, die Autoren ihm zugesandt haben, und gibt an diesen Beispielen Tipps, wie man es besser machen kann. Immer wieder heißt es, gerade die ersten Seiten zählen, will man sich um einen Programmplatz in einem Verlag bewerben. Dem kann ich mich nur anschließen.
Andererseits beklagen abgelehnte Autoren häufig, die wenigen Seiten Leseprobe, die sie dem Verlag vorlegen durften, seien möglicherweise nicht aussagekräftig gewesen, um das gesamte Manuskript zu repräsentieren. Dem entgegnet Joachim Jessen, Literaturagent bei der Agentur Schlück (bei einem Vortrag zum Montsegur-Treffen 2009), dass man kaum erwarten könne, wenn die ersten 50 Seiten nicht wirklich gut gewesen seien, es würde danach plötzlich merklich besser werden.
Nach meiner Erfahrung mit Manuskripten noch unerfahrener Autoren ist häufig sogar das Gegenteil der Fall. Seltsamerweise geht es mir oft so, dass ich die ersten Seiten noch mit verhältnismäßigem Vergnügen lesen kann, dann geht es plötzlich steil bergab. Das betrifft vor allem die sprachliche Gestaltung.
Warum das so ist, kann ich nur vermuten. Wahrscheinlich ist sich der Schreiber während der ersten Seiten (manchmal Sätze) noch besonders bewusst, was er da eigentlich vollbringen will. Er wählt seine Worte mit Bedacht. Irgendwann reißt ihn dann die eigene Geschichte mit sich und er schreibt, wie ihm der Schnabel gewachsen ist.
Wenn dem so ist, kann ich nur raten: Versuche dir diese bewusste Stimmung zu bewahren. Mach öfter mal eine Pause und lies, was du gerade geschrieben hast. Schau immer mal wieder auf deinen Manuskriptanfang und vergleiche ihn mit dem, was du geschrieben hast, als die Geschichte dich in ihren Bann gezogen hat.

Zuschussliste

Bei Montsegur wurde eine Liste bekannter Zuschussverlage veröffentlicht. Beim nächsten Verlagsangebot unbedingt draufschauen! Wer eine seriöse Veröffentlichungsmöglichkeit sucht, sollte jeden sogenannten Verlag meiden, der in irgendeiner Form einen Zuschuss verlangt. Und nicht vergessen: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!