Frage und Antwort

Ja, im Prinzip sind immer alle Antworten richtig. Den Unterschied macht die Frage.

Frohe Weihnachten mit dem Weihnachtsspezial

© Sandra Lode

© Sandra Lode

Ich wünsche euch allen ein schönes und frohes Weihnachtsfest!

Bei Hilfe für Autoren gibt es dazu ein ganz besonderes Weihnachtsspezial mit der Literaturagentin und Lektorin Natalja Schmidt. Also, das großartige Interview lesen, Frage beantworten, Geschichte pitchen und schon mal ein Exposé schreiben, das mich und Natalja überzeugt. Viel Spaß! 🙂

Fragen aus dem Lektorat

Lektoratspraxis, Foto: Dmitriy Shironosov

Lektoratspraxis
Foto: © Dmitriy Shironosov

Sollte das nicht „Hamster“ heißen? Wieso geht A hier nach B? Warum schreiben Sie hier so ausführlich? Wäre es nicht besser, hier in der Perspektive des Protagonisten zu bleiben?

Kennst du solche oder ähnliche Fragen aus dem Lektorat? Oder leitet deine Lektorin manchen Kommentar mit Formulierungen ein wie: Ich verstehe nicht, warum …“, „Hier wird mir nicht klar, weshalb …“, „Hab ich das übersehen, oder fehlt hier …“

Anstrengend, oder? Da hofft man auf Hilfe bei seinem Manuskript und dann muss man erst mal ellenlange E-Mails schreiben, in denen man der auf der Leitung stehenden Lektorin (die natürlich auch ich oder ein anderer männlicher Vertreter dieser Zunft sein kann) die Welt erklären muss.

Mein Tipp: Lass sie oder ihn dumm sterben. Tatsächlich handelt es sich ohnehin in den meisten Fällen um rhetorische Fragen und Floskeln, die dich nicht zu Erklärungen herausfordern sollen, die du ja dem Leser ohnehin schuldig bleiben müsstest, sondern die als höflicher Hinweis gemeint sind, dass da möglicherweise im Text etwas nicht stimmt oder nicht deutlich wird.

Wie war Hamlet als Kind?

© birgitH  / pixelio.de

© birgitH / pixelio.de

Diese und ähnliche Fragen rund um das Leben der literarischen Figur Hamlet stellt sich Stephen Greenblatt, worüber tagesspiegel.de berichtet.

Recht vor link: Angemessen?

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

Die Möglichkeiten für Autoren, ihre Werke zu veröffentlichen, haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Galt vor gar nicht allzu langer Zeit Selfpublishing bestenfalls für Werke der kleinen Nische als öffentlich vertretbar, ansonsten als die Notalternative für diejenigen, die entweder nicht die Qualität oder die Geduld mitbrachten, die der Weg in den Publikumsverlag erforderte, scheint diese Alternative inzwischen attraktiver als je zuvor. Und mancher Autor selbst unter denen, für die bis vor Kurzem nur der klassische Verlagsweg als Ziel in Frage kam, kommt inzwischen immer wieder in Verlegenheit, vor sich selbst oder anderen, dieses Ziel zu rechtfertigen.

Das gilt vor allem für das E-Book, bei dem ganz besonders ein klassischer Verlagsvorteil zunehmend in den Hintergrund rückt (was, das sei hier nebenbei angemerkt, meiner Meinung nach keine nicht umkehrbare Entwicklung ist), nämlich der der Verbreitung des Werkes und damit der Verfügbarkeit für den lesenden Endverbraucher.

Im Printbereich sieht das anders aus. Hier haben die Verlagsbefürworter neben anderen noch immer ein schlagendes Argument: das Marketing und die Verfügbarkeit im stationären Buchhandel. Nicht umsonst trat das Selfpublishing, das für sich genommen ja keine neue Erfindung ist, seinen Siegeszug erst mit dem E-Book im Allgemeinen und den Möglichkeiten, die amazon mit KDP bot, im Speziellen an.

Doch lügt sich der Verlagsautor nicht auch mit diesem Argument in die eigene Tasche? Das wird ihm wenigstens immer häufiger entgegengehalten. Nicht zu unrecht, denn auch die Marketingbudgets der Verlage sind begrenzt. Vor allem werden sie ungleich verteilt. Ein geringer Prozentsatz, die Spitzentitel, also diejenigen im aktuellen Programm, denen der Verlag das größte Absatzpotenzial zuspricht, bekommt nahezu alles, der Rest geht mehr oder weniger leer aus. Schmilzt dem Midlist-Autor also selbst dann, wenn er im großen Verlag erscheint, das Marketingargument hinweg?

Und Moment mal! Was steht noch mal im Normvertrag?

§ 3 Verlagspflicht
1. …
2. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk in der in Absatz 1 genannten Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und dafür angemessen zu werben.
3. Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt.

(Hervorhebung von mir)

Laut Normvertrag verpflichtet sich der Verlag also, für das Werk zu werben. Und zwar angemessen. Aber was bedeutet das nun wieder? Angemessen? Tja, blöd, das ist nun mal Auslegungssache. Immerhin garantiert der Verlag, zu werben. Und er tut es auch. Indem er nämlich jedem im Verlag erscheinenden Werk eine Grundversorgung an Marketing zukommen lässt. Dazu gehören schon, wie man in Punkt 3 sehen kann, Ausstattung, Cover, Klappentext usw. Außerdem werden Pressetexte verfasst und das Werk auf der Homepage sowie im Katalog präsentiert, der wiederum von Verlagsvertretern den Buchhändlern vorgestellt wird, wenigstens aber an alle Buchhandlungen versendet wird. Voilà, Marketing!

Nicht viel, oder? Stimmt. Allerdings kommt das auch auf die Perspektive an. Der Verlagsautor, der sehen muss, was in seinem Verlag für manchen Kollegen getan wird, während er das Gefühl hat, vollkommen leer auszugehen, wird damit eher unzufrieden sein. Dennoch stellt gerade die Sichtbarkeit im Katalog für den gesamten stationären Buchhandel ein Marketinginstrument dar, das für den Selfpublisher praktisch unerreichbar ist. Dementsprechend ärgern sich Verlagsautoren im Printbereich in aller Regel auch über Verkaufszahlen, die den Selfpublisher bereits mehr als glücklich machen würden. Der kann sich dann unter Umständen (und wenigstens zur Zeit noch) eben vor allem über die Möglichkeiten freuen, die das E-Book ihm bietet.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Recht vor link: Ideen schützen

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

In Foren für Schreibende liest man immer wieder die Frage, wie man seine Ideen schützen kann, wie man also dem berüchtigten Ideenklau entgeht. Meist gibt es vielfältige Vorschläge, von denen „erzähl sie niemandem“ sicher der effektivste ist. Der allerdings schützt vor dem Klau, die Idee selbst schützt er nicht. Niemand ist davor gefeit, dass nicht jemand anderes die gleiche oder zumindest eine sehr ähnliche Idee hat. Und dass sie einem selbst eingeschossen ist, bewirkt zwar meist, dass man sie für besonders einzigartig hält, tatsächlich aber ist es der beste Beweis dafür, dass sie ebenso gut jemand anderem einfallen kann. Und vielleicht längst eingefallen ist. Man kann ja nicht alles kennen. Vermutlich der beste Grund dafür, dass sich Ideen auch rechtlich nicht schützen lassen.

Mein Vorschlag also: Schreib die verdammte Geschichte! Denn die Umsetzung einer Idee ist ebenso individuell wie schützenswert (und in der Regel ungleich schwerer zu klauen).

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Das Quiz: Vornamen

Vornamen

© Sebastian Wahsner

Es gibt so viele schöne Vornamen. Warum also entscheiden? Kann man seinem Kind nicht einfach so viele Namen geben, wie man möchte? Oder gibt es Richtlinien oder gar Gesetze, die die höchstmögliche Anzahl festlegen?

Zur Quizfrage

Das Quiz: Starke Frauen

Weiblicher Vormund

© Kiselev Andrey Valerevich

Ein Vormund, zwei Vormunde. Oder zwei Vormünder? Egal, darum soll es heute nicht gehen. Wie viele es sind, zählt beim heutigen Quiz nicht. Einzig das Geschlecht entscheidet, von wem ihr euch bevormunden lasst.

Zur Quizfrage

Das Quiz: Geigensachen

© Evlakhov Valeriy

© Evlakhov Valeriy

Es gibt eine kleine Neuerung beim Quiz: In der Regel könnt ihr eure Antworten mithilfe einer Umfragefunktion geben. Kommentiert werden darf natürlich weiterhin.

Das eigentlich Neue: Ich habe eine Lösungsseite eingerichtet. Die richtige Lösung wird künftig nur noch dort präsentiert, allerdings immer erst dann, wenn das nächste Quiz gestartet ist.

Achtung, kleine Änderung: Die Lösungsseite schaffe ich wieder ab, weil ich eine Quizfunktion gefunden habe, bei der die richtigen Antworten gleich nach Fertigstellung angezeigt werden. Die Lösung zu diesem Rätsel schreibe ich in einen Kommentar.

Das heutige Quiz dreht sich um das Geigenspiel. Drei Sätze sind vorgegeben und ihr sollt herausfinden, welche(r) davon korrekt sind/ist. Es geht um die Rechtschreibung. Mehrfachantworten sind möglich.

So vielen wie möglich folgen

Ja, ja, die neue oder doch lieber die alte Rechtschreibung? Eine Frage, die auch für Autoren wichtig ist, die an Ausschreibungen und Literaturwettbewerben teilnehmen wollen. Glücklicherweise gibt es unter den Organisatoren manche, die beides zulassen. Ja, sogar solche, die sich eigentlich einen bunten Mix aus beiden wünschten:

Die Texte können in alter oder neuer Rechtschreibung eingesandt werden, sollten aber zumindest einer folgen.