Recht vor link: Titelei

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

Recht vor link
(Foto: © Szekeres Szabolcs)

Wer als Autor sichergehen will, dass der selbst gewählte Titel auch wirklich aufs Cover kommt, muss selbst verlegen.* Denn der Buchtitel ist Verlagssache. Natürlich hält der Rücksprache mit dem Autor und wird in aller Regel zumindest einen allseits akzeptierten Kompromiss anstreben, hat aber im Zweifelsfall, sofern nicht die Persönlichkeitsrechte des Autors verletzt werden, das letzte Wort.

*Was bitte nicht als Empfehlung missverstanden werden soll. Eine solche Entscheidung sollte gut überlegt und von weit mehr Faktoren abhängig sein.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Der Begreifler über Textredaktion

Der Begreifler, Foto: Stocksnapper

Der Begreifler
(Foto: © Stocksnapper)

Textredaktion ist das, was dem Verlagsautor im Verlagslektorat automatisch zukommt. Zumindest sollte es so sein. Der Lektor, der dann auch Redakteur genannt wird, arbeitet so lange mit dem Autor am Text, bis eine Version entstanden ist, die (hoffentlich) beide zufriedenstellt, und die nur noch das abschließende Endkorrektorat benötigt, um Druckreife zu erlangen.

Dazu durchläuft der Text mehrere Lektoratsdurchgänge, manchmal sogar bei zwei oder mehr Redakteuren. Oft konzentrieren sich die einzelnen Durchgänge dabei auf verschiedene Schwerpunkte, so wird etwa im ersten Durchgang vorwiegend auf inhaltliche Probleme – Unstimmigkeiten im Plot, logische Fehler, Schwächen in der Figurencharakterisierung und -entwicklung, Recherchefehler usw. – geachtet. Nach jedem Durchgang erhält der Autor den redigierten Text mit Anmerkungen und/oder Korrekturen zurück, um diese einzuarbeiten oder auch zu diskutieren.

Was im Verlagskorrektorat Standard ist, würde für den Autor, der auf die Arbeit eines freien Lektors angewiesen ist, leider einen enormen Kostenaufwand bedeuten (der natürlich für den Verlag letztlich ebenso besteht). Verständlicherweise beschränken sich die meisten Kunden eines freien Lektors daher auf einen einzigen Lektoratsdurchgang. Dass damit letztlich kein perfektes Ergebnis erzielt werden kann, sollte einleuchten und beruht im Wesentlichen auf drei Faktoren:

  1. Der Ausgangstext hat in der Regel keiner Qualitätsprüfung standhalten müssen. Das Endergebnis ist aber wesentlich von der Qualität des Ausgangsprodukts abhängig. Das gilt nicht nur beim Kochen.
  2. Ein Lektor ist kein Wunderkind. Auch er kann nicht alle Schwächen auf Anhieb ausmachen, nicht jeden Fehler beim ersten Korrigieren entdecken und schon gar nicht bei einmaligem Lesen alle Textzusammenhänge erfassen. Das gilt besonders, wenn der Lektor eben nicht nur im Sinne eines Korrektors eine Fehlerkorrektur durchführen, sondern gleichzeitig Sprach- und Erzählstil verbessern sowie möglichst alle inhaltlichen Probleme erfassen soll.
  3. Bei einem solchen Lektorat bildet die Arbeit des Autors den Abschluss. Er muss die Anmerkungen des Lektors umsetzen (wenn er sich der Meinung des Lektors überhaupt anschließt) und entsprechende Änderungen sowie Korrekturen vornehmen. Eine abschließende Kontrolle, ob diese Überarbeitung zu einem gelungenen Ergebnis geführt und nicht etwa neue Probleme herbeigeführt hat, bleibt aus.

Wer also bereit ist und die Möglichkeit hat, mehr zu investieren, sollte nach dem Lektorat mindestens noch ein Endkorrektorat in Auftrag geben. Manche Lektoren bieten dieses deutlich günstiger (oder gleich im Paket) an. Eventuell gilt das auch für eine echte Textredaktion mit mehreren Lektoratsdurchgängen. Der Textredaktion ähnliche Angebote sind Coaching beziehungsweise Projekt-/Manuskriptbetreuung.

Recht vor link: Angemessen?

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

Die Möglichkeiten für Autoren, ihre Werke zu veröffentlichen, haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Galt vor gar nicht allzu langer Zeit Selfpublishing bestenfalls für Werke der kleinen Nische als öffentlich vertretbar, ansonsten als die Notalternative für diejenigen, die entweder nicht die Qualität oder die Geduld mitbrachten, die der Weg in den Publikumsverlag erforderte, scheint diese Alternative inzwischen attraktiver als je zuvor. Und mancher Autor selbst unter denen, für die bis vor Kurzem nur der klassische Verlagsweg als Ziel in Frage kam, kommt inzwischen immer wieder in Verlegenheit, vor sich selbst oder anderen, dieses Ziel zu rechtfertigen.

Das gilt vor allem für das E-Book, bei dem ganz besonders ein klassischer Verlagsvorteil zunehmend in den Hintergrund rückt (was, das sei hier nebenbei angemerkt, meiner Meinung nach keine nicht umkehrbare Entwicklung ist), nämlich der der Verbreitung des Werkes und damit der Verfügbarkeit für den lesenden Endverbraucher.

Im Printbereich sieht das anders aus. Hier haben die Verlagsbefürworter neben anderen noch immer ein schlagendes Argument: das Marketing und die Verfügbarkeit im stationären Buchhandel. Nicht umsonst trat das Selfpublishing, das für sich genommen ja keine neue Erfindung ist, seinen Siegeszug erst mit dem E-Book im Allgemeinen und den Möglichkeiten, die amazon mit KDP bot, im Speziellen an.

Doch lügt sich der Verlagsautor nicht auch mit diesem Argument in die eigene Tasche? Das wird ihm wenigstens immer häufiger entgegengehalten. Nicht zu unrecht, denn auch die Marketingbudgets der Verlage sind begrenzt. Vor allem werden sie ungleich verteilt. Ein geringer Prozentsatz, die Spitzentitel, also diejenigen im aktuellen Programm, denen der Verlag das größte Absatzpotenzial zuspricht, bekommt nahezu alles, der Rest geht mehr oder weniger leer aus. Schmilzt dem Midlist-Autor also selbst dann, wenn er im großen Verlag erscheint, das Marketingargument hinweg?

Und Moment mal! Was steht noch mal im Normvertrag?

§ 3 Verlagspflicht
1. …
2. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk in der in Absatz 1 genannten Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und dafür angemessen zu werben.
3. Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt.

(Hervorhebung von mir)

Laut Normvertrag verpflichtet sich der Verlag also, für das Werk zu werben. Und zwar angemessen. Aber was bedeutet das nun wieder? Angemessen? Tja, blöd, das ist nun mal Auslegungssache. Immerhin garantiert der Verlag, zu werben. Und er tut es auch. Indem er nämlich jedem im Verlag erscheinenden Werk eine Grundversorgung an Marketing zukommen lässt. Dazu gehören schon, wie man in Punkt 3 sehen kann, Ausstattung, Cover, Klappentext usw. Außerdem werden Pressetexte verfasst und das Werk auf der Homepage sowie im Katalog präsentiert, der wiederum von Verlagsvertretern den Buchhändlern vorgestellt wird, wenigstens aber an alle Buchhandlungen versendet wird. Voilà, Marketing!

Nicht viel, oder? Stimmt. Allerdings kommt das auch auf die Perspektive an. Der Verlagsautor, der sehen muss, was in seinem Verlag für manchen Kollegen getan wird, während er das Gefühl hat, vollkommen leer auszugehen, wird damit eher unzufrieden sein. Dennoch stellt gerade die Sichtbarkeit im Katalog für den gesamten stationären Buchhandel ein Marketinginstrument dar, das für den Selfpublisher praktisch unerreichbar ist. Dementsprechend ärgern sich Verlagsautoren im Printbereich in aller Regel auch über Verkaufszahlen, die den Selfpublisher bereits mehr als glücklich machen würden. Der kann sich dann unter Umständen (und wenigstens zur Zeit noch) eben vor allem über die Möglichkeiten freuen, die das E-Book ihm bietet.

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Der Begreifler über Lektoratsdurchgänge

Der Begreifler, Foto: Stocksnapper

© Stocksnapper

Ein Autor, der in einem Publikumsverlag publiziert, kommt automatisch in den Genuss eines Lektorats. Ein solches kann sehr unterschiedlich ablaufen, was nicht zuletzt davon abhängig ist, wie oft bzw. regelmäßig Autor und Lektor zusammenarbeiten, wie gut sie also aufeinander eingespielt sind, und wie groß das Vertrauensverhältnis ist. Manche Autoren ziehen beispielsweise den Lektor schon zu Rate, wenn sie sich noch im Schreibprozess oder gar noch in der Planungsphase befinden. Doch selbst diejenigen, die ihrem Lektor erst das fertige Manuskript zukommen lassen, können sich anschließend auf einen (mehr oder weniger) regen Austausch einstellen. Der Lektor macht Anmerkungen und Korrekturen, die der Autor anschließend prüfen, einpflegen und eventuell mit dem Lektor diskutieren muss. Der Autor schickt den überarbeiteten Text zurück, der Lektor redigiert erneut. Das letzte Verb deutet es schon an, man spricht bei solchem Vorgehen auch von Textredaktion, der Text wird so lange vom redigierenden Lektor (manchmal kommen auch mehrere zum Einsatz) betreut, bis (abgesehen vom Schlusskorrektorat) die Endfassung erreicht ist.

Autoren, die darauf angewiesen sind, selbst eine Lektoratsdienstleistung in Auftrag zu geben, können Ähnliches bekommen, sich also für eine Textredaktion entscheiden. Häufig wird eine solche Dienstleistung auch als Manuskript- oder Projektbetreuung angeboten oder fällt mit unter den Begriff des Coachings.

Klassischerweise geben Autoren aber eine einfache Lektoratsdienstleistung in Auftrag, was letztlich bedeutet, dass sie genau einen Lektoratsdurchgang erwarten können. Sie schicken ihr Manuskript an den Lektor, der dann versuchen wird (sofern ein entsprechend umfassendes Lektorat bestellt wurde), in einem Durchgang nicht nur einen möglichst hohen Prozentsatz aller Schwächen des Textes zu erkennen (und zu analysieren), sondern sie auch so knapp, aber gleichzeitig verständlich wie möglich anzumerken bzw. simple Lösungsvorschläge zu bieten. Je nachdem, wie grundlegend die Schwächen ausfallen, sind seine Möglichkeiten entsprechend begrenzt. Den auf diese Weise lektorierten Text wird der Autor (sofern es nicht anders vereinbart wurde) nun anhand der Anmerkungen und Änderungsvorschläge des Lektors selbstständig überarbeiten, nicht zuletzt deswegen, weil es ja sein Text ist, und er selbst bei der kleinsten Änderung das letzte Wort hat. Und das hat er tatsächlich, denn wollte er seine überarbeitete Version nun noch einmal durchchecken lassen, wäre das schon Lektoratsdurchgang Nummer zwei, der extra berechnet werden müsste. Allerdings dürfte er auch in den meisten Fällen empfehlenswert sein, weshalb man sich im Vorhinein gründlich überlegen sollte, ob man mit einer Textredaktion vielleicht besser beraten wäre.

Brauche ich einen Lektor?

Wozu überhaupt einen Lektor, mag sich manch angehender Autor fragen. Und die Frage stellt er auch völlig zu Recht.
Es gibt eigentlich kaum einen Fall, in dem man jemandem, der literarische Texte schreibt, zu einem Lektor raten könnte, den er selbst beauftragen und bezahlen müsste.
Zunächst sollte Voraussetzung sein, dass man sein Werk überhaupt veröffentlichen möchte. Wer aus fester Überzeugung nur für sich selbst schreibt, braucht niemandem, der das Geschriebene für viel Geld für andere lesbarer macht (obwohl der Verdacht nicht ganz auszuräumen ist, dass auch ein solcher Schreiber eine Veröffentlichungsmöglichkeit nicht ausschlagen würde). Auch wer wenigstens Familie, Freunde und Bekannte als eine zusätzliche Zielgruppe erwägt, sollte zumindest lange darüber nachdenken, ob sich dafür die Ausgaben lohnen.

Gehen wir also von einem der vielen Autoren aus, die sich in den Kopf gesetzt haben, ihr fertiges Werk von einem Verlag verlegen zu lassen. Die könnten doch vielleicht einen Lektor gut gebrauchen. Richtig. Und zwar alle durch die Bank weg! Egal, ob sie an ihrem allerersten Roman sitzen oder sich erst mit ihrem siebten Werk an die Öffentlichkeit trauen wollen, ob sie Gedichte, Kurzgeschichten oder Drehbücher schreiben. Leider wird nur ein relativ geringer Teil dieser Autoren je erreichen, dass sich ein Lektor intensiv mit ihren Texten auseinandersetzt. Denn auf dem normalen Weg zur Veröffentlichung liegt die Hürde des Verlags- oder Agentuvertrags vor dem Lektorat, das dann von Verlag oder Agentur in Auftrag gegeben und bezahlt wird. Der Autor braucht sich darum also nicht selbst zu kümmern.

Bleiben die Fälle, die mit ihrem Manuskript keinen Verlag, wohlgemerkt keinen seriösen, und ebensowenig eine (ebenfalls seriöse) Agentur überzeugen können. Bliebe denen nicht die Möglichkeit, ihr Manuskript mit Hilfe eines Lektors „verlagsreif“ zu machen? Ja und nein.
Wer langfristig ernsthaft veröffentlichen will, dem sollte es nicht genügen, das eine Manuskript irgendwie noch unterzubringen. Er sollte den Anspruch entwickeln, aus eigener Kraft, zumindest aber ohne zu bezahlende Dienstleister Manuskripte herstellen zu können, die Verlage oder Agenturen überzeugen können. Dazu gilt es am grundsätzlichen Schreibhandwerk zu arbeiten. Nicht zuletzt, weil niemand gern in eine Eintagsfliege investiert.
Dienlich wäre hier also weniger das Ziel, jemanden zu finden, der um des Manuskriptes Willen Hilfe leistet, sondern jemanden, der helfen kann, das Schreiben an sich zu verbessern. Derartige Hilfe braucht mehr Zeit, ist aber nachhaltiger. Zu finden ist sie in Schreibratgebern, Schreibkursen, Schreibforen und natürlich, indem man anderen Autoren lesend über die Schulter schaut. Wer es sich in diesem Sinne leisten kann und will, dem sei dann gesagt, dass man von einem ordentlichen Lektorat eine ganze Menge lernen kann.

Und dann sind da natürlich noch die immer rasanter wachsenden Möglichkeiten, sein Manuskript auch außerhalb des klassischen Literaturbetriebs zu veröffentlichen, sei es im Eigenverlag, über Dienstleister oder auf entsprechenden Literaturplattformen im Internet.
Was man im Einzelnen von diesen Möglichkeiten halten soll, soll hier und heute nicht Thema sein. Nur so viel:
1. In der Regel sind diese Möglichkeiten weder sehr erfolversprechend noch echte Alternativen zum klassischen Publikumsverlag. Und sie sind auch nur in den seltensten Fällen als vielversprechender Umweg dorthin anzusehen.
2. Hände weg von angeblichen Verlagen (sog. Druckkostenzuschussverlage, DKZV), die vom Autor eine Beteiligung an den Kosten der Veröffentlichung fordern (was viele inzwischen auf verschleierten Wegen tun). Es ist in Ordnung, wenn ein Dienstleister sich seine (unverschleierte) Dienstleistung bezahlen lässt. Ein Verlag, der sich vom Autor letztlich oft ein Vielfaches der erbrachten Veröffentlichungsleistung bezahlen lässt, verdient am Autor, nicht am Verkauf von Büchern. Also, vorher sehr genau informieren, z.B. hier.

Jedenfalls ist bei derartigen „Alternativveröffentlichungen“ natürlich der Lektor nicht mit inbegriffen. Was den Text nicht veröffentlichungsreifer macht. Und den Leser nicht unbedingt unkritischer.
Heißt also: Im Allgemeinen würde ich gar nicht erst zu einer solchen Veröffentlichung raten, sofern man wirklich Öffentlichkeit zum Ziel hat. In Einzelfällen mag das durchaus anders sein.
Hat man sich aber dafür entschieden, sollte man sich bewusst machen, dass auch die Texte erfolgreicher Autoren nicht nur so zum Spaß ein Lektorat passieren müssen, und darüber nachdenken, ob man seinem Text auf dem Weg zur ohnehin selbstfinanzierten Veröffentlichung nicht noch ein Lektorat spendieren kann. Der Leser wird es danken.