Warten

Vom Schreibtisch, Foto: sukiyaki

Vom Schreibtisch
(Foto: © sukiyaki)

Derzeit warte ich darauf, ein überarbeitetes Romanmanuskript (humorvoller Thriller, dotbooks) für den zweiten Redaktionsdurchgang zu bekommen, was voraussichtlich Montag der Fall sein wird. Wie sieht das Warten aus? Blogtexte lektorieren, eine Autorin coachen und ein anderes Romanmanuskript (Jugendbuch, UBV) weiterlektorieren.

Für alle, denen das Warten zu langweilig ist, empfehle ich eine kleine und kurzweilige Lektüre für zwischendurch, an deren Entstehung ich gewissermaßen ebenfalls beteiligt war: Bianca Philipp: Zooverführung.

Zooverführung

30 Tage Sonnenschein

Vom Schreibtisch, Foto: sukiyaki

© sukiyaki

Ich könnte jetzt nicht sagen: Das war der härteste Juni meines Lebens. Oder Juli. Das würde so nicht stimmen, denn es begann im Juni und endete im Juli. Das waren die härtesten zwei halben Monate meines Lebens.

Das sagt David Sonnenschein über die 30 Tage, von denen Jochen Tills neuer Roman „30 Tage Sonnenschein“ erzählt. Und der Titel ist Programm, denn David heißt nun mal Sonnenschein, auch wenn das, was er erlebt, eher strömender Regen und immer mal Gewitter ist. Und weil David auch wirklich von einer Pfütze in die andere tritt, darf sich der Leser regelmäßig ausschütten vor Lachen.

Lach… äh … Leseprobe gefällig?

Cover 30 Tage Sonnenschein

Recht vor link: Angemessen?

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

Die Möglichkeiten für Autoren, ihre Werke zu veröffentlichen, haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Galt vor gar nicht allzu langer Zeit Selfpublishing bestenfalls für Werke der kleinen Nische als öffentlich vertretbar, ansonsten als die Notalternative für diejenigen, die entweder nicht die Qualität oder die Geduld mitbrachten, die der Weg in den Publikumsverlag erforderte, scheint diese Alternative inzwischen attraktiver als je zuvor. Und mancher Autor selbst unter denen, für die bis vor Kurzem nur der klassische Verlagsweg als Ziel in Frage kam, kommt inzwischen immer wieder in Verlegenheit, vor sich selbst oder anderen, dieses Ziel zu rechtfertigen.

Das gilt vor allem für das E-Book, bei dem ganz besonders ein klassischer Verlagsvorteil zunehmend in den Hintergrund rückt (was, das sei hier nebenbei angemerkt, meiner Meinung nach keine nicht umkehrbare Entwicklung ist), nämlich der der Verbreitung des Werkes und damit der Verfügbarkeit für den lesenden Endverbraucher.

Im Printbereich sieht das anders aus. Hier haben die Verlagsbefürworter neben anderen noch immer ein schlagendes Argument: das Marketing und die Verfügbarkeit im stationären Buchhandel. Nicht umsonst trat das Selfpublishing, das für sich genommen ja keine neue Erfindung ist, seinen Siegeszug erst mit dem E-Book im Allgemeinen und den Möglichkeiten, die amazon mit KDP bot, im Speziellen an.

Doch lügt sich der Verlagsautor nicht auch mit diesem Argument in die eigene Tasche? Das wird ihm wenigstens immer häufiger entgegengehalten. Nicht zu unrecht, denn auch die Marketingbudgets der Verlage sind begrenzt. Vor allem werden sie ungleich verteilt. Ein geringer Prozentsatz, die Spitzentitel, also diejenigen im aktuellen Programm, denen der Verlag das größte Absatzpotenzial zuspricht, bekommt nahezu alles, der Rest geht mehr oder weniger leer aus. Schmilzt dem Midlist-Autor also selbst dann, wenn er im großen Verlag erscheint, das Marketingargument hinweg?

Und Moment mal! Was steht noch mal im Normvertrag?

§ 3 Verlagspflicht
1. …
2. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk in der in Absatz 1 genannten Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und dafür angemessen zu werben.
3. Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt.

(Hervorhebung von mir)

Laut Normvertrag verpflichtet sich der Verlag also, für das Werk zu werben. Und zwar angemessen. Aber was bedeutet das nun wieder? Angemessen? Tja, blöd, das ist nun mal Auslegungssache. Immerhin garantiert der Verlag, zu werben. Und er tut es auch. Indem er nämlich jedem im Verlag erscheinenden Werk eine Grundversorgung an Marketing zukommen lässt. Dazu gehören schon, wie man in Punkt 3 sehen kann, Ausstattung, Cover, Klappentext usw. Außerdem werden Pressetexte verfasst und das Werk auf der Homepage sowie im Katalog präsentiert, der wiederum von Verlagsvertretern den Buchhändlern vorgestellt wird, wenigstens aber an alle Buchhandlungen versendet wird. Voilà, Marketing!

Nicht viel, oder? Stimmt. Allerdings kommt das auch auf die Perspektive an. Der Verlagsautor, der sehen muss, was in seinem Verlag für manchen Kollegen getan wird, während er das Gefühl hat, vollkommen leer auszugehen, wird damit eher unzufrieden sein. Dennoch stellt gerade die Sichtbarkeit im Katalog für den gesamten stationären Buchhandel ein Marketinginstrument dar, das für den Selfpublisher praktisch unerreichbar ist. Dementsprechend ärgern sich Verlagsautoren im Printbereich in aller Regel auch über Verkaufszahlen, die den Selfpublisher bereits mehr als glücklich machen würden. Der kann sich dann unter Umständen (und wenigstens zur Zeit noch) eben vor allem über die Möglichkeiten freuen, die das E-Book ihm bietet.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

E-Book-Preis

Literaturbetrieb, Foto: Vladimir Melnikov

© Vladimir Melnikov

Zum zweiten Mal wird er ausgerufen, der Deutsche E-Book-Preis. Teilnehmen können gleichermaßen Verlage wie Autoren. Eingesandt werden können Shortstories/Kurzgeschichten, die „in der Zeit vom 01.09.2011 bis spätestens 31.08.2012 elektronisch bei einem Verlag oder einem Online-Portal (wie z.b. bookrix.de) veröffentlicht worden sein und Lesern in voller Länge zur Verfügung stehen“ müssen. Einsendeschluss ist der 31.08.2012. Mehr Infos gibt es bei Uschtrin.