Nacht der Untoten

© birgitH  / pixelio.de

© birgitH / pixelio.de

So lasse ich mir Literaturwissenschaft gefallen! Also, wer zufällig am 27. Juni gerade in Leipzig ist …

Das Institut für Anglistik veranstaltet „Die Nacht der Untoten“ in Lehmanns Buchhandlung: Ab 21 Uhr halten Dozenten der Englischen Literaturwissenschaft Vorträge zu Vampiren und Mumien in englischer Sprache. Im Anschluss wird der Klassiker Nosferatu gezeigt.

Das alles im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaften, zu der ihr hier mehr Infos findet.

Recht vor link: Angemessen?

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

Die Möglichkeiten für Autoren, ihre Werke zu veröffentlichen, haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Galt vor gar nicht allzu langer Zeit Selfpublishing bestenfalls für Werke der kleinen Nische als öffentlich vertretbar, ansonsten als die Notalternative für diejenigen, die entweder nicht die Qualität oder die Geduld mitbrachten, die der Weg in den Publikumsverlag erforderte, scheint diese Alternative inzwischen attraktiver als je zuvor. Und mancher Autor selbst unter denen, für die bis vor Kurzem nur der klassische Verlagsweg als Ziel in Frage kam, kommt inzwischen immer wieder in Verlegenheit, vor sich selbst oder anderen, dieses Ziel zu rechtfertigen.

Das gilt vor allem für das E-Book, bei dem ganz besonders ein klassischer Verlagsvorteil zunehmend in den Hintergrund rückt (was, das sei hier nebenbei angemerkt, meiner Meinung nach keine nicht umkehrbare Entwicklung ist), nämlich der der Verbreitung des Werkes und damit der Verfügbarkeit für den lesenden Endverbraucher.

Im Printbereich sieht das anders aus. Hier haben die Verlagsbefürworter neben anderen noch immer ein schlagendes Argument: das Marketing und die Verfügbarkeit im stationären Buchhandel. Nicht umsonst trat das Selfpublishing, das für sich genommen ja keine neue Erfindung ist, seinen Siegeszug erst mit dem E-Book im Allgemeinen und den Möglichkeiten, die amazon mit KDP bot, im Speziellen an.

Doch lügt sich der Verlagsautor nicht auch mit diesem Argument in die eigene Tasche? Das wird ihm wenigstens immer häufiger entgegengehalten. Nicht zu unrecht, denn auch die Marketingbudgets der Verlage sind begrenzt. Vor allem werden sie ungleich verteilt. Ein geringer Prozentsatz, die Spitzentitel, also diejenigen im aktuellen Programm, denen der Verlag das größte Absatzpotenzial zuspricht, bekommt nahezu alles, der Rest geht mehr oder weniger leer aus. Schmilzt dem Midlist-Autor also selbst dann, wenn er im großen Verlag erscheint, das Marketingargument hinweg?

Und Moment mal! Was steht noch mal im Normvertrag?

§ 3 Verlagspflicht
1. …
2. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk in der in Absatz 1 genannten Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und dafür angemessen zu werben.
3. Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt.

(Hervorhebung von mir)

Laut Normvertrag verpflichtet sich der Verlag also, für das Werk zu werben. Und zwar angemessen. Aber was bedeutet das nun wieder? Angemessen? Tja, blöd, das ist nun mal Auslegungssache. Immerhin garantiert der Verlag, zu werben. Und er tut es auch. Indem er nämlich jedem im Verlag erscheinenden Werk eine Grundversorgung an Marketing zukommen lässt. Dazu gehören schon, wie man in Punkt 3 sehen kann, Ausstattung, Cover, Klappentext usw. Außerdem werden Pressetexte verfasst und das Werk auf der Homepage sowie im Katalog präsentiert, der wiederum von Verlagsvertretern den Buchhändlern vorgestellt wird, wenigstens aber an alle Buchhandlungen versendet wird. Voilà, Marketing!

Nicht viel, oder? Stimmt. Allerdings kommt das auch auf die Perspektive an. Der Verlagsautor, der sehen muss, was in seinem Verlag für manchen Kollegen getan wird, während er das Gefühl hat, vollkommen leer auszugehen, wird damit eher unzufrieden sein. Dennoch stellt gerade die Sichtbarkeit im Katalog für den gesamten stationären Buchhandel ein Marketinginstrument dar, das für den Selfpublisher praktisch unerreichbar ist. Dementsprechend ärgern sich Verlagsautoren im Printbereich in aller Regel auch über Verkaufszahlen, die den Selfpublisher bereits mehr als glücklich machen würden. Der kann sich dann unter Umständen (und wenigstens zur Zeit noch) eben vor allem über die Möglichkeiten freuen, die das E-Book ihm bietet.

___

Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Wenn Goethe fantasiert

Folgende interessante Informationen stellte der Administrator des Montsegur Autorenforums zur Verfügung (zur Quelle):

“Wie in der Literaturbranche bekannt, ist der August von Goethe Literaturverlag ein Zuschussverlag, der zur Frankfurter Verlagsgruppe gehört. Dabei handelt es sich um einen Pseudoverlag, dessen Publikationen üblicherweise kaum in Buchhandlungen zu finden sind. (1)

Um über echte Verlage und Pseudoverlage aufzuklären, ist das Fairlag Aktionsbündnis gegründet worden, ein internationaler Zusammenschluss von über 50 Autorenverbänden und Literaturinstitutionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com [Link angepasst].

Nun schreibt der August von Goethe Literaturverlag auf seiner Website:

Das erfolgreiche Wirken des August von Goethe Literaturverlags zu Gunsten der neuen, noch nicht etablierten Autoren regte die Schriftstellergewerkschaft sogar zur Schöpfung des Begriffs “Fairlag” an.

Tatsächlich bezieht sich der Begriff “Fairlag”, wie er von der Schriftstellergewerkschaft und den übrigen Initiatoren des Fairlag-Aktionsbündnisses verwendet wird, ausdrücklich nicht auf den August von Goethe Literaturverlag. Das Bündnis warnt vielmehr ausdrücklich vor Geschäftspraktiken, wie sie bei Pseudoverlagen anzutreffen sind.

Die Täuschung der Autoren geht noch weiter. Der August von Goethe Literaturverlag schreibt auf seiner Website:

Der gemeinnützige Bund Deutscher Schriftsteller e.V. empfiehlt den AUGUST VON GOETHE LITERATURVERLAG für neue Autoren.

Tatsächlich ist dieser “Bund Deutscher Schriftsteller e.V.” (der mit der tatsächlichen Schriftstellergewerkschaft, die den Namen “Verband Deutscher Schriftsteller” trägt, nichts zu tun hat) eine Einrichtung des Herrn Markus Hänsel-Hohenhausen, Kapitaleigner und Verlagsgründer der Frankfurter Verlagsgruppe AG Holding August von Goethe (2).
Der Verein gehört somit zum selben Pseudoverlagskonzern, und daher handelt es sich keineswegs um eine unabhängige Empfehlung, sondern um eine Werbung für das eigene Medienkonsortium des in der Öffentlichkeit umstrittenen nichtadligen Trägers der Namen Markus von Hänsel-Hohenhausen alias Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern. (3), (4)

(1) Siehe OLG München (Az 4 6 U 2250/09)
(2) Siehe OLG Köln (Az 14 U 116/08)
(3) Siehe OLG Frankfurt (Az. 2-03 O 68/08)
(4) Siehe OLG Frankfurt (Az 16U21/09)”

Fast schon bewundernswert, welche Unverfrorenheit derart schwarze Schafe zur Täuschung ihrer Lämmchen immer wieder an den Tag legen.