Vorständin steht vor der Anerkennung

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Die Aufsichtsrätin hat es schon hinter sich. Nun steht die Vorständin kurz davor, ihr zu folgen. Denn wie bei T-Online nachzulesen ist, könnte sie Einzug in die nächste Auflage des Duden halten.

Recht vor link: einmalig und exklusiv

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

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In Verlagsverträgen bedeuten einmalig und exklusiv ganz und gar nicht dasselbe. Es geht dabei um die Abtretung der Verwertungsrechte durch den Autor. Das kann im Wesentlichen auf folgende Weise geschehen:

  • Einmalig: Der Autor vergibt das Recht zur Verwertung genau ein Mal, also nur für die Werkausgabe, auf die sich der Vertrag bezieht. Der Autor behält darüber hinaus die Rechte für sich. Ob Folgeauflagen neu verhandelt werden müssen, wird im Vertrag geregelt.
  • Einfach: Im Prinzip wie das einmalige Verwertungsrecht, allerdings sind hier im Allgemeinen auch die Folgeauflagen inbegriffen (was im Vertrag denoch benannt wird). Entscheidend ist, dass auch hier die Rechte beim Autor bleiben und er das Werk beliebig weiterverwerten kann.
  • Exklusiv/ausschließlich: Die Rechte liegen fortan ausschließlich beim Verlag. Der Autor kann das Werk nicht weiterverwerten. Er kann sie aber zurückfordern, wenn der Verlag seinen Pflichten als Verwerter nicht mehr nachkommen kann oder will.

Während bei Einzeltiteln (etwa Romanen, aber auch Sammelbänden in der jeweiligen Gesamtzusammenstellung) die exklusive Rechtervergabe üblich ist, sollte man bei Einzelbeiträgen zu Anthologien oder Zeitschriften (Kurzgeschichten, Gedichte, …) auf einmalige bzw. einfache Rechtevergabe achten.

Mehr zu Verlagsverträgen

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

25 Jahre Handbuch für Autorinnen und Autoren

Cover Handbuch für Autorinnen und AutorenAufgrund seiner Aktualität, habe ich den folgenden Artikel einfach mal von meinem Newsblog übernommen:

Sie ist da, die siebte Auflage des Handbuchs für Autorinnen und Autoren aus dem Uschtrin Verlag.

Gewohnt informativ und umfassend ist dieses Standardwerk, in der Jubiläumsausgabe „25 Jahre Handbuch“ , wohl jedem ans Herz zu legen, der sich mit den Themen rund um das Schreiben und Veröffentlichen auseinandersetzen will.

Enthalten sind unter anderem fünfzehn Beispielexposés mit Kommentaren der betreffenden Agenturen, LektorInnen und AutorInnen, viele exklusive Beiträge von Brancheninsidern, Musterverträge, Verlagsadressen und vieles mehr. Mehr Informationen gibt es hier. Spätestens ein Blick ins Inhaltsverzeichnis dürfte das Begehren wecken.

Ob man diesem Begehren nachkommt, wird stark davon abhängen, ob einem das Handbuch 49,90 Euro wert ist. Für das Geld wird eindeutig viel geboten in einem Werk, das den Autor lange Zeit begleiten kann. Allerdings kostet das vergleichbare Jahrbuch für Autoren und Autorinnen vom Autorenhaus-Verlag ganze 20,- Euro weniger. Auch hier kann man sich vorab das Inhaltsverzeichnis ansehen.