Recht vor link: Pflichtexemplare
23. Dezember 2016 Hinterlasse einen Kommentar
Wer ein Werk nicht nur niederschreibt, sondern auch veröffentlicht, der hat in Deutschland die Pflicht, ins kulturelle Gedächtnis einzugehen. Was dabei zu beachten ist, lässt sich wunderbar im folgenden Artikel nachlesen:
Dabei kommen übrigens auch die Landesbibliotheken nicht zu kurz.
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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch auf meine Angaben berufen. Ich gebe hier nur meine unmaßgebliche Meinung wieder.
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