Recht vor link: Pflichtexemplare

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

Recht vor link
(Foto: © Szekeres Szabolcs)

Wer ein Werk nicht nur niederschreibt, sondern auch veröffentlicht, der hat in Deutschland die Pflicht, ins kulturelle Gedächtnis einzugehen. Was dabei zu beachten ist, lässt sich wunderbar im folgenden Artikel nachlesen:

Die Self-Publisher-Bibel: Autoren-Tipp: Buch bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern – was ist zu beachten?

Dabei kommen übrigens auch die Landesbibliotheken nicht zu kurz.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch auf meine Angaben berufen. Ich gebe hier nur meine unmaßgebliche Meinung wieder.

Über Philipp
Ich schreibe und lektoriere so dies und das. Verdichtetes, Kurzes und Längeres.

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