Der Begreifler über klingendes Reimen

Der Begreifler, Foto: Stocksnapper

© Stocksnapper

Es stritten einst zwei Damen,
ums Klingen ihrer Namen.

Beruht der Endreim auf zwei Silben, folgt also der letzten Hebung noch eine Senkung, spricht man vom klingenden oder weiblichen Reim.

Aber Achtung!  Das bedeutet nicht notwendigerweise, dass das letzte Wort, also das Reimwort, zweisilbig sein muss:

Der Streit war kurz, denn einer Dame
entfiel im Zorn der Eigenname.

Dem entgegen stehen einsilbige Reime, die man dann als stumpf oder männlich bezeichnet:

Am Boden blieb der Name stumm,
nun sucht sie in der Gegend rum.