Der Begreifler über Zeichen eines Dialogs

Der Begreifler, Foto: Stocksnapper

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Vielen bereiten die gültigen Regeln der Zeichensetzung bei wörtlicher Rede Probleme. Daher will ich sie hier einmal übersichtlich zusammenfassen:

Wörtliche Rede wird in der Regel durch Anführungszeichen gekennzeichnet:

„Ich habe dich gestern schon angerufen.“

Welche Anführungszeichen verwendet werden (deutsche, französische, …), kann variieren, sollte allerdings in einem Text einheitlich geschehen. WordPress verwendet hier durchgehend Anführungsstriche oben, nach Möglichkeit sollte man typografische Anführungszeichen bevorzugen, die öffnenden unten, die schließenden oben:

„Um welche Uhrzeit?“

Werden innerhalb der Anführungszeichen weitere Anführungszeichen benötigt, nutzt man halbe Anführungszeichen:

„Dürfte so gegen kurz vor halb neun gewesen sein. ‚Der mit dem Wolf tanzt‘ hatte gerade angefangen.“

Ist die wörtliche Rede nicht in einen umfangenden Satz eingebettet, steht das schließende Satzzeichen vor dem schließenden Anführungszeichen:

„Da war ich nicht zu Hause.“
„Das habe ich gemerkt!“

Wird die wörtliche Rede mit einer Inquit-Formel eingeleitet, steht ein Doppelpunkt:

Er fragte: „Was wolltest du denn?“

Schließt sich der wörtlichen Rede direkt eine Inquit-Formel an, steht nach den schließenden Anführungszeichen ein Komma. Der abschließende Punkt der wörtlichen Rede fällt weg:

„Ich wollte dir anbieten, auf ein Bier vorbeitzukommen“, antwortete sie.

Frage- und Ausrufezeichen bleiben erhalten:

„Ein Bier?“, fragte er.
„Meinetwegen auch zwei, Mann!“, antwortete sie gereizt.

Zu unterscheiden ist hier der Beginn eines neuen Satzes:

„Gern.“ Er sagte es und wollte schon auflegen.
„Wie bitte?“ Sie wirkte nicht besonders gut aufgelegt.

Eine Inquit-Formel, die einen Satz der wörtlichen Rede unterbricht, wird in Kommata eingeschlossen:

„Ich würde“, sagte er schnell, „gern auf ein oder zwei Bier vorbeikommen.“

Zu unterscheiden ist hier wiederum der abgeschlossene Satz:

„Tja, zu spät!“, antwortete sie. „Die Einladung galt für gestern.“

Subjektiv ohne Honig

Lektoratspraxis, Foto: Dmitriy Shironosov

© Dmitriy Shironosov

Wer die Dienste eines Lektors oder einer Lektorin in Anspruch nehmen will, sollte sich zuvor zwei Dinge unbedingt noch einmal klarmachen:

  1. Lektor hin, Lektor her, auch der kann letztlich nur seine subjektive Meinung zu deinem Text aussprechen. Sicher, in Fragen von Orthografie und Grammatik, ja sogar teilweise beim Stil kann er sich an Regeln halten, darüber hinaus darfst du auch gern davon ausgehen, dass alle weiteren Anmerkungen des Lektors gute Gründe haben, da sie auf Kenntnis der Materie und Erfahrung beruhen. Subjektivität lässt sich aber nun mal nicht verbannen, die Anmerkungen des Lektors können nur Vorschläge sein, die Entscheidung, welchen Vorschlägen du zustimmst und welchen nicht, bleibt immer bei dir hängen.
  2. Der Gang zum Lektor (sofern es sich bei dem um ein vorzeigbares Exemplar seiner Zunft handelt) gleicht dem Gang zum Zahnarzt. Da gibt es nämlich auch keinen Honig ums … auf die Zähne geschmiert. Das wäre schließlich nicht gut für die kleinen Beißerchen. Du bezahlst stattdessen dafür, dass dieser Mensch dir wehtut. Natürlich geht es dem Lektor (jedenfalls den meisten) nicht darum, dir Schmerzen zuzufügen, sondern darum, die Zä… den Text zu heilen. Und warum solltest du zu einem Lektor gehen, wenn du überzeugt wärest, dein Text sei vollkommen gesund? Das Problem ist allerdings, dass viele damit rechnen, mit ein wenig Polieren sei es getan, und sich wundern, wenn der Lektor eine Wurzelbehandlung vorschlägt.