Recht vor link: einmalig und exklusiv

Recht vor link, Foto: Szekeres Szabolcs

© Szekeres Szabolcs

In Verlagsverträgen bedeuten einmalig und exklusiv ganz und gar nicht dasselbe. Es geht dabei um die Abtretung der Verwertungsrechte durch den Autor. Das kann im Wesentlichen auf folgende Weise geschehen:

  • Einmalig: Der Autor vergibt das Recht zur Verwertung genau ein Mal, also nur für die Werkausgabe, auf die sich der Vertrag bezieht. Der Autor behält darüber hinaus die Rechte für sich. Ob Folgeauflagen neu verhandelt werden müssen, wird im Vertrag geregelt.
  • Einfach: Im Prinzip wie das einmalige Verwertungsrecht, allerdings sind hier im Allgemeinen auch die Folgeauflagen inbegriffen (was im Vertrag denoch benannt wird). Entscheidend ist, dass auch hier die Rechte beim Autor bleiben und er das Werk beliebig weiterverwerten kann.
  • Exklusiv/ausschließlich: Die Rechte liegen fortan ausschließlich beim Verlag. Der Autor kann das Werk nicht weiterverwerten. Er kann sie aber zurückfordern, wenn der Verlag seinen Pflichten als Verwerter nicht mehr nachkommen kann oder will.

Während bei Einzeltiteln (etwa Romanen, aber auch Sammelbänden in der jeweiligen Gesamtzusammenstellung) die exklusive Rechtervergabe üblich ist, sollte man bei Einzelbeiträgen zu Anthologien oder Zeitschriften (Kurzgeschichten, Gedichte, …) auf einmalige bzw. einfache Rechtevergabe achten.

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Achtung: Da ich kein Jurist bin, könnt ihr euch im Zweifelsfall weder auf mich noch meine Angaben berufen.

Was tut denn nun ein Lektor?

Ganz einfach: irgendwas mit Texten.
Was genau, das hängt nicht ganz unwesentlich davon ab, für wen er arbeitet bzw. ob er überhaupt für jemanden arbeitet.

Die klassischen Lektoratstätigkeiten haben alle mit dem Verbessern der Texte anderer Leute zu tun. Dabei ist es unwichtig, ob es um eine Studienarbeit, einen Fach- oder Werbetext oder einen Roman geht.
Korrigiert der Lektor nur fehlerhafte Rechtschreibung und Grammatik, handelt es sich bei seinem Lektorat eigentlich um ein Korrektorat. Häufig ist das Korrektorat vom eigentlichen Lektorat getrennt und wird dementsprechend gesondert von einem Korrektor übernommen.
Kommen Verbesserungen oder Hinweise bezüglich des Stils, des Aufbaus und des Inhalts hinzu, sprechen wir vom eigentlichen Lektorat. Häufig zählt auch die formale Aufbereitung des Manuskripts dazu.
Betreut der Lektor den Text von seiner Entstehung bis hin zur Veröffentlichung oder zumindest auf einem größeren Teil dieses Weges, nennt man das Manuskriptbetreuung oder auch Coaching. In solch beratender Funktion kann ein Lektor einen Autor natürlich auch bei mehreren Projekten coachen. So unterscheidet man zwischen Projekt- und Autorenbetreuung.

Freie Lektoren werden in der Regel hauptsächlich für derartige Aufträge gebucht. Bei Verlagsaufträgen kommen jedoch häufig auch die zusätzlichen Betätigungsfelder des Verlagslektors hinzu.
Diejenigen, die fest angestellt sind, übernehmen je nach Arbeitgeber meist noch weitere Aufgaben.
In Verlagen ist es heute üblich, dass Lektoren weite Betätigungsfelder übernehmen und so nicht selten die reine Textarbeit in den Hintergurnd rückt. Sie entwickeln Buchprojekte, betreuen Autoren, übernehemen Rechte- und Lizenzverhandlungen und sind wesentlich mitverantwortlich für die Begutachtung und Auswahl der Manuskripte.

Besondere Anforderungen an den Lektor stellen das Wissenschafts- und das Werbelektorat.

Und auch das Heer der Ghostwriter rekrutiert sich zu einem guten Teil aus Lektoren.

Wer sich noch genauer über die Arbeit des Lektors informieren will, kann das unter anderem auf der Webseite des Verbands der Freien Lektorinnen und Lektoren e. V.